Strafrecht

Zunehmende Verschärfungen straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts bestimmen immer stärker unseren Alltag als Verkehrsteilnehmer. Seit nahezu drei Jahrzehnten betreut Rechtsanwalt Thomas Gölz, Fachanwalt für Verkehrsrecht, das Referat Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht mit vorrangigem, aber nicht ausschließlichem Bezug für den Bereich des Straßenverkehrsrechts. Rund um den Führerschein zählt hierzu die Betreuung vorrangig in außergerichtlichen und gerichtlichen Straf- bzw. Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug im Zusammenhang mit Alkohol-, Drogen-, Straßenverkehrsgefährdungs-, Unfallfluchtdelikten etc., verwaltungsrechtlichen Führerscheinentzugs- und Eignungsverfahren, insbesondere für Beratungen zur Vorbereitung behördlich oder gesetzlich angeordneter Eignungsverfahren (MPU, „Idiotentest“). Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie die Mitgliedschaft von Rechtsanwalt Thomas Gölz in mehreren verkehrsrechtlichen Interessenverbänden u. a. der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und schließlich die Zugehörigkeit zum Vorprüfungsausschuss zur Zulassung der „Fachanwälte für Verkehrsrecht“ bei den Anwaltskammern Koblenz und Zweibrücken gewährleisten Ihnen ein Höchstmaß an aktueller Wissensvermittlung in den Bereichen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts.

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