Familienrecht
Das Referat Familienrecht wird von Rechtsanwältin Anke Schumann, Fachanwältin für Familienrecht, und Rechtsanwalt Stefan Schönemann betreut. Beide sind im Familienrecht seit Jahren tätig und mit Problemen wie Vertragsgestaltung, Trennungsfolgen, Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Güterrecht, Unterhalt, Hausrat, Elterliche Sorge, Vermögensauseinandersetzung, Umgangsrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft und Gewaltschutz vertraut. Sie sind beratend, außergerichtlich sowie als anwaltlicher Vertreter vor dem Familiengericht tätig. In sämtlichen im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung anstehenden Fragen wird im Hinblick auf die weitreichenden Folgen in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht versucht, einvernehmliche Regelungen herbeizuführen. Bei Bedarf erfolgt die Zusammenarbeit mit Notaren, Steuerberatern und Behörden.