Bau- und Architektenrecht

Der Bereich Bau- und Architektenrecht wird von Rechtsanwalt Gerhard Seeliger seit über 20 Jahren bearbeitet. Umgehend nach der Einführung der Fachanwaltsbezeichnung „Bau- und Architektenrecht“ hat Rechtsanwalt Seeliger von der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken im März 2006 die Berechtigung erhalten, den entsprechenden Titel führen zu können. Rechtsanwalt Seeliger arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des privaten Baurechts, wozu das gesamte Werkvertragsrecht, insbesondere Kündigung von Bauverträgen, Nachträge, Behinderungen bei Bauabläufen, Baumängel, verspätete Fertigstellung, Vertragsstrafe gehören, ferner Bauträgerrecht, Insolvenz beim Bau, Architektenvertragsrecht, Urheberrecht gehören. Die Tätigkeit erstreckt sich auf den gesamten Bauprozess mit Beweissicherungsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren und Schiedsgutachten.

Menu